Achtung! ePA!

Ab 2025 soll die ePA, die elektronische Patientenakte eingeführt werden.

Dazu ist im Deutschen Ärzteblatt ein interessanter Beitrag erschienen, der leider nur registrierten Nutzern zur Verfügung gesteht. Umso wichtiger ist es, über die Folgen und Hintergründe zur ePA-Einführung aufgeklärt zu werden. Daher können Sie im Folgenden Auszüge dieses Artikels hier nachlesen:

„Die Befüllung der ePA erfolgt ebenso mit Zwang: Ärzte sind verpflichtet, die Akte zu befüllen, mit Arztbriefen, Laborwerten, Befunden und Medikationsplan. Weitere Elemente werden folgen. Diese Daten sollen mittelfristig von alleine aus dem Praxiscomputer in die Server-Akte fließen. Das soll zwar der Arbeitserleichterung dienen, befördert aber vor allem den gewünschten und unkontrollierten Datenfluss. Somit stehen mittels automatisch eingerichteter ePA und der Pflicht, sie zu befüllen, wie von allein alle Daten zur Verfügung, die dann, wiederum automatisch, an das staatliche Forschungsdatenzentrum und in den europäischen Gesundheitsdatenraum fließen. Ein üppiger Datenfluss ist somit garantiert.“

Weiter heißt es:

„An die Daten der E-Akte jedenfalls wollen viele, nicht nur Forschungsinstitute oder Universitäten. So hatten beispielsweise neben der Pharmaindustrie auch der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie schon ihr Interesse daran angemeldet. Das sind nicht unbedingt Verbände, die direkt in die Behandlung von Patientinnen und Patienten involviert sind.“

„Die elektronische Patientenakte – vom Ende der Schweigepflicht“ von Dr. Andreas Meißner, erscheint am 13.05.2024 im Westend Verlag, 72 Seiten, ISBN: 9783864894725, Preis: 10 Euro

Vorlage Widerspruch ePA -> hier