
Neues Infektionsschutzgesetz
Impfstatus: Strengere Regeln ab 1. Oktober Die Regeln zum Impf- und Genesenenstatus sind im Paragrafen 22a Infektionsschutzgesetz hinterlegt. Bis zum 30. September liegt ein vollständiger Impfschutz vor, wenn mindestens zwei Einzelimpfungen erfolgt sind. Anstelle der ersten oder zweiten Impfung kann auch eine durchgemachte Coronainfektion treten. Diese muss durch einen Nukleinsäurenachweis